Die mögliche Altersvorsorge eines Menschen wird normalerweise mit dem Drei-Säulen-Modell dargestellt. Die erste Säule ist staatliche Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Als zweites folgt die erwerbsbasierte Alterssicherung. Damit ist hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge gemeint, es zählt aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dazu. Die dritte und letzte Säule ist die private Altersvorsorge. Dazu zählen Sparpläne, Riester- und Rürup-Rente, Lebensversicherungen sowie Immobilien.
Die erste Säule – die gesetzliche Rente
Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhält jeder Einzahlende. Dies sind zumeist abhängig Beschäftigte. Für die Einzahlung erhält der Einzahlende Rentenpunkte, wobei ein Rentenpunkt der Einzahlung eines Durchschnittsverdieners entspricht. Während der Rentenzeit wird auf der Basis dieser Punkte die Rente ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente, anders als private Versicherungen, nach dem umlagefinanzierten Modell funktioniert, ist für die Höhe der Rentenzahlungen an alle Empfänger die Höhe der Einzahlung zum gleichen Zeitpunkt maßgeblich. Die absolute Höhe der Einzahlungen des Einzelnen über die Lebenszeit sowie die Inflation haben demnach keinen Einfluss auf die an alle Rentner ausgezahlte Summe. Diese ist immer ein prozentualer Anteil des Volkseinkommens. Wächst dieses oder der gesetzlich festgelegte Anteil daran, wächst auch die Rente.
Die zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt zwei Möglichkeiten bei der Betriebsrente. Zum einen kann der Arbeitgeber direkt Geld aufwenden. Dies geschieht durch Einzahlungen in Pensionskassen, Unterstützungskassen, Versicherungen oder Pensionsfonds. Alternativ kann der Arbeitgeber auch eine Direktzusage über die Rentenhöhe machen und eigenständig Rückstellungen bilden. Solche Betriebsrenten, die allein der Arbeitgeber finanziert, verfallen wenn der Arbeitnehmer noch keine 5 Jahre angestellt war oder jünger als 25 Jahre ist. Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen können jederzeit vertraglich getroffen werden.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vornimmt. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze können umgewandelt werden. Diese 4% werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und müssen somit nicht versteuert werden. Sie sind sofort unverfallbar.
Die dritte Säule – private Vorsorge
In diesen Bereich fallen normale private Versicherungen, Immobilien zur Vermietung oder Eigennutzung und die staatlich geförderten Versicherungen. Von diesen ist die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbstständige gedacht. Das angesparte Kapital ist nicht übertragbar.
Anders ist das bei der sogenannten Riester-Rente. Hier muss lediglich die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Falls Ehepartner oder leibliche Kinder einen Riester-Vertrag haben, wird auch die staatliche Förderung auf diese übertragen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Riester-Rente garantiert. Bei zertifizierten Versicherungen dieser Art ist also das eingezahlte Geld selbst dann vorhanden und als Rente auszahlbar, wenn in einen Fonds investiert wurde und dieser im Wert unter die Einzahlsumme fällt. Dafür sind die Kosten bei Riester-Verträgen meist höher als bei normalen Versicherungen derselben Art.
Weitere Informationen zur Vorsorge mit Versicherungen können Sie in entsprechenden Fachbüchern, oder bei Versicherungsmanager online erhalten.
Kaskoversicherungen
In Zukunft werden einem Unfallverursacher auch die Schäden am eigenen Wagen von der Versicherung bezahlt. Diese neuen Leistungen werden auch bei grober Fahrlässigkeit, jedoch nicht bei Alkoholeinfluss, übernommen. Für Kunden, die einen neuen Vertrag bei der Versicherung abschließen, werden diese neuen Leistungen sofort gültig. Kunden, die noch einen alten Vertrag haben, erhalten diese Leistungen erst ab Januar 2009.
Betriebliche Altersvorsorge
Zum 01. Januar diesen Jahres wurde die Beitragsbemessungsgrenze aufgestockt. Die deutschen Arbeitnehmer können dieses Jahr alles in allem 2544 Euro sozialabgabe- und steuerfrei in den eigenen Altersvorsorgevertrag investieren. Im vergangenen Jahr lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 2520 Euro.
Versicherungsvertragsgesetz
Für Neuverträge gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz ab heute. Die alten Verträge können erst zum 01. Januar des nächsten Jahres geändert werden. Für den Versicherten bedeutet die Veränderung nur Positives. So fällt zum Beispiel das „Alles oder Nichts – Prinzip“ bei grober Fahrlässigkeit. Außerdem müssen ab heute die Provisionen und Abschlusszahlungen bei Renten-, Lebens-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen von den Anbietern offen gelegt werden. Unter anderem müssen ab heute die Abschlusskosten über fünf Jahre - und nicht wie zuvor nur auf zwei Jahre – verteilt sein.
Private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung müssen Männer ab heute durchschnittlich drei Prozent mehr bezahlen als Frauen. Die Prämien der weiblichen Mitglieder sollen tendenziell günstiger werden. Grund für die Veränderungen in diesem Bereich ist das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz.
Studenten haben nun die Möglichkeit über den internationalen Versicherungsanbieter ACE Insurance ein Versicherungspaket abzuschließen. Dieser Versicherungsschutz beinhaltet eine Absicherung für jegliche Situationen und Notfälle im Leben eines Studenten. Die so genannte „Semester Police“ bietet Zahlungen in Höhe von bis zu 5000 Euro an, wenn der Student aufgrund eines Unfalls oder einer länger andauernden Krankheit, für einen längeren Zeitraum vom Studium fernbleiben muss. 50.000€ werden dem Studenten bezahlt, wenn er Invalide ist. Zusätzlich kann der Student eine Auslands- reisekrankenversicherung abschließen, die ihn bei Notfällen im Ausland absichert. Für sie muss er 60€ pro Semester aufbringen. Man kann die Semester Police durch eine Lebensversicherung der Eltern erweitern. Für 15€ pro Semester erhält der Versicherte dann, im Todesfall eines seiner Elternteile, 25.000€.
Ein Vorteil dieser Studentenversicherung liegt darin, dass man mit der Versicherung gegen Invalidität auch in der Freizeit abgesichert ist. Diesen Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung sind einige Leistungen inbegriffen, die bei „herkömmlichen“ Versicherungen nicht mit abgesichert sind. So übernimmt diese Versicherung etwa die Kosten für Anwälte oder Dolmetscher im Ausland. Diese Vorteile sind von der Stiftung Warentest ermittelt worden. Allerdings sind bei dieser Untersuchung nicht nur die positiven Seiten zum Vor- schein gekommen. Die Versicherung gegen Invalidität zum Beispiel weist auch einige nachteilige Seiten auf. Erst ab einer Invalidität von 50% kommt die Versicherung für Kosten auf. Außerdem werden auch nur Kosten der Invalidität übernommen, die durch einen Unfall und nicht durch eine Krankheit hervorgerufen wurden. Die vorhin angesprochene Höchstzahlung von 5000€ wird erst ab einem Fernbleiben von mindestens sechs Monaten gewährt. Ein weiterer Nachteil dieser Ver- sicherung ist, dass die Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten ab einem bestimmten Punkt nicht mehr zahlen. Stiftung Warentest rät den Studenten, lieber einzelne Versicherungsverträge abzuschließen. Dadurch kann bares Geld gespart werden.
Nun ist es amtlich. Der ADAC wird großer Konkurrent im Kfz- Versicherungsgeschäft. Der deutsche Automobilclub hat nun in Zusammenarbeit mit dem Zurich- Konzern eine Kfz- Versicherung gegründet. Bislang hat der ADAC gemeinsam mit der Zurich- und der Kravag- Versicherung Policen vermittelt. Ab dem 01. Oktober diesen Jahres haben Autofahrer nun die Möglichkeit dieses Versicherungsangebot in Anspruch zu nehmen. Wie hier im Blog bereits erwähnt, bleiben dem ADAC 49 Prozent der ADAC Autoversicherung AG und die Zurich Versicherung bekommt 51 Prozent der Anteile. Dem Kunden, der zuvor beim ADAC Mitglied sein muss, werden der „Komfort“- und der „Kompakt“- Tarif geboten. Unterscheiden soll sich die ADAC Autoversicherung von den anderen Anbietern unter anderem darin, dass die Qualitätskontrollen nach einem Schadensfall wesentlich strenger sind, als bei der Konkurrenz. Experten raten aber, dass man bei dem Abschluss einer Kfz- Versicherung auf die Leistungs- und Preisunterschiede achten soll. Auch beim ADAC. Der Kunde muss bedenken, dass man beim ADAC „Kompakttarif“ je nach Grad des Verschuldens bezahlt wird. Wenn man grobe Fahrfehler begangen hat, muss man damit rechnen, dass man von der Versicherung nichts erstattet bekommt. Beim Komfort- Tarif hingegen bekommt man den Schaden auch dann ersetzt, obwohl man grob fahrlässig gehandelt hat.
In Deutschland leben heutzutage noch sehr viele Menschen ohne jeglichen Versicherungsschutz. Allerdings ist diese Zahl, aufgrund des hierzulande eingeführten Pflichtversicherungsgesetzes, noch lange nicht so hoch wie in den USA. Dort leben heute immer noch 47 Millionen (!) Menschen ohne einen Krankenversicherungsschutz. Das macht fast 16 Prozent der US- amerikanischen Bevölkerung aus. Auch wenn sich Deutschland nun als Vorbild sehen könnte, muss man trotzdem hinzufügen, dass auch weiterhin Bedarf einer Reform, im Hinblick auf unsere Sozialversicherungen, besteht.
Rund 42% der deutschen Versicherten sind zur Zeit an einem Wechsel ihres Versicherungsanbieters interessiert. Das fand nun das Marktforschungsinstitut Psychonomics AG in einer seiner Studien heraus. Der Schwerpunkt liege dabei im Kfz- Versicherungsbereich. Diese Versicherungen sind sowieso, die in Deutschland, am öftesten gewechselten Versicherungen. In diesem Bereich würden im Moment knapp zehn Millionen Menschen den Anbieter wechseln. Der Schadens-, Haftpflicht- und Unfallbereich machen immerhin noch achteinhalb Millionen Menschen aus. Fast 3 Millionen Menschen, die Kunde einer privaten Versicherung sind, erwägen den Abschluss einer privaten Altersvorsorge.Bei der Suche nach einem passenden und günstigen Versicherungsangebot, greifen stetig mehr Menschen auf die Versicherungsvergleiche im Internet zurück. Es gibt viele von diesen extra dafür entwickelten Programmen, die oftmals kostenlos und einfach zu benutzen sind. Als Benutzer muss man dort nur einige Eingaben bezüglich der Versicherungsart und des zu Versichernden vornehmen.
Die gesetzlichen Krankenversicherer dürfen seit dem 01. April diesen Jahres spezielle Wahltarife anbieten. Unter anderem werden dann Tarife wie dem Selbsthilfetarif, dem Hausarzttarif oder auch ein Tarif zur Unterstützung der Behandlung mit homöopathischen Mitteln angeboten. Der Selbsthilfetarif beschreibt die Verpflichtung dazu, dass der Versicherte einen Anteil an den, im Falle einer Krankheit, entstehenden Kosten zu übernehmen. Dafür erhält der Patient eine Vergütung der Beiträge im Sinne von einer Versicherungsprämie.
Verbraucherschützer warnen nun vor einem frühzeitigen Abschluss dieser Wahltarife. Grund dafür ist, dass es sein kann, dass sich zum Beispiel der Selbsthilfetarif auf lange Sicht gesehen gar nicht rentiert. Die Krankenversicherungen machen in diesem Fall, durch hohe Kosten im Krankheitsfall viel Gewinn.
Auch im Bereich der Unfallversicherungen deckte die Verbraucherzeitschrift Finanztest erhebliche Mängel auf. Viele seien das Geld, was man dafür opfern muss, überhaupt nicht wert.
Rund 30 Millionen Unfallversicherungen laufen zur Zeit in Deutschland. Die Zeitschrift überprüfte das Preis-Leistungsverhältnis dieser abgeschlossenen Verträge. Neben dieser Überprüfung wurden auch die Bedingungen untersucht, unter denen das Versicherungsmitglied Geld erhält. Das Resultat dieses Vergleichs hat ergeben, dass man mit der teuersten Unfallversicherung nicht immer das beste Versicherungsangebot erwischt haben muss.
Der Abschluss einer Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000€ kann man schon für 100 bis 150€ jährlich vornehmen. Demnach ist es wichtig, dass man sich vorher ausreichend informiert und Leistungen und Beitragshöhen der Anbieter genauestens vergleicht. Es empfiehlt sich, die Angebote mit einem Versicherungsexperten durchzugehen, damit man im Schadensfall tatsächlich auf die Leistungen der Versicherung bauen kann.
Die Verbraucherzeitschrift Finanztest hat nun in einem Testvergleich herausgefunden, dass es zwischen den einzelnen Beitragshöhen von Hausratsversicherungen teilweise sehr große Unterschiede gibt. Im Test wurden knapp über sechzig Hausratsversicherungen getestet und verglichen. Die Preisunterschiede waren dabei so groß, dass der Preis für die teuerste Versicherung das Dreifache von dem beträgt, was man für die günstigste Versicherung zahlen müsste.
Ganz besonders aufpassen müssen Hausratsversicherte, die im Besitz eines Fahrrads sind. Hierbei muss man beim Abschluss ganz genau darauf achten, unter welchen Bedingungen die Neubeschaffung eines Fahrrads nach einem Diebstahl bezuschusst oder ganz bezahlt wird. Im Bezug auf die Preise ergab dieser Test, dass der Beitragssatz bei einer Versicherungssumme von 55.000€ von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich ist. Beitragshöhen zwischen 37 und 375€ jährlich würden für einen Versicherungsnehmer bedeuten, dass er bei einem Wechsel zu einer günstigeren Versicherung bis zu 73% der Versicherungsprämie einsparen könnte.
Eine Hausratsversicherung sichert grundsätzlich immer nur das Risiko ab, wenn also nichts passiert, ist die Versicherung nutzlos. Wenn man über genügend Ersparnisse verfügt und nicht allzu wertvollen Hausrat vorzuweisen hat, lohnt es sich in vielen Fällen sogar gar keine Hausratsversicherung abzuschließen. Da man hier aber sehr vorsichtig sein sollte, muss jeder die Entscheidung für sich selber fällen.
Nicht nur im Bereich der Krankenversicherung gibt es Preiserhöhungen. Auch bei den Reiseversicherungen sind die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu 2006 angestiegen. Für die meisten Mitglieder einer Reiseversicherung zählt allerdings nicht der Preis, den sie für den Versicherungsschutz zahlen müssen, sondern vor allem die enthaltenen Leistungen sind entscheidend.
Auch nach der Verteuerung der Reiseversicherungsbeiträge sollte man als Kunde vor dem Abschluss der Versicherung auf einige Dinge achten. Ausschlaggebend sind zum Beispiel die Selbstbeteiligungshöhen oder die Frage danach, wann eine Familie als solche anerkannt wird und wer schließlich mitversichert ist. Abgesehen davon kann es sein, dass einige Leistungen schon bei anderen abgeschlossenen Versicherungen, wie etwa der Haftpflichtversicherung inbegriffen sind.
Im Schadensfall sollte man direkt bei der Reiseversicherung anrufen um somit alles Weitere zu besprechen. Wenn die Versicherungsgesellschaft sofort von Beginn an, in das Geschehen eingebunden ist, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt auch keine Einwände mehr gegen die Übernahme der Kosten haben.