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Aufgepasst beim Abschluss eines Riester- Rente- Vertrags

info | Altersvorsorge | Montag, April 2nd, 2007

Die Deutschen haben im vergangenen Jahr etwa 2 ½ Millionen Riester- Verträge abgeschlossen. Man sollte sich jedoch gut auf den Abschluss dieses Altersvorsorgemodells vorbereiten, da man in diesem Bereich sehr genau auf die Leistungsunterschiede achten muss. Eines der grundlegendsten Probleme für den Kunden ist, dass die Anbieter dieser Riester- Verträge nicht dazu verpflichtet sind, dem Kunden die Gesamtkosten für einen solchen Vertrag mitzuteilen. Aus diesem Grund fällt ein Vergleich der Angebote oftmals sehr schwer. Unter der Beachtung einiger Punkte kann man aber größtenteils verhindern, bei dem Abschluss eines solchen Vertrags nicht „auf die Nase zu fallen“. Zum einen sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass man die Abschlusskosten nicht in einem Betrag zahlen muss, sondern diese über die gesamte Laufzeit hinweg verteilt sind. Weiterhin ist beim Abschluss des Vertrags zu beachten, dass die Gebühr für Wechselkosten eine Grenze von 100€ nicht übersteigt. Keinesfalls dürfen diese Kosten prozentual an das angesparte Kapital gebunden sein, da man hierbei einen erheblichen Kostenanstieg zu verzeichnen hätte.
Eine weitere Regel, an der man sich beim Abschluss orientieren kann besagt, dass ein Kunde die Möglichkeit dazu haben sollte, den Riester- Vertrag – ohne die Aufwendung einer Gebühr – eine Zeit lang beitragslos setzen kann. Zu guter Letzt lässt sich dem Kunden eines Riester- Vertrags raten, dass er darauf achten muss, dass falls die Rente im Ruhestand ausgezahlt werden soll, die Kosten für die Auszahlung nicht mehr als 1-2% der Jahresrente betragen.

Lebensversicherung verkaufen oder stornieren?

info | Altersvorsorge | Montag, Februar 19th, 2007

Diese Frage bereitet vielen deutschen Versicherten starkes Kopfzerbrechen. Die Rückgabe der Lebensversicherung an den Versicherungsanbieter kann in vielen Fällen die bessere Wahl sein. Dazu ist hierzulande ein Markt herangewachsen, in dem ein Zuschlag gegenüber dem Rückkaufswert von bis zu fünfzehn Prozent möglich ist. Allerdings muss man hierbei darauf achten, dass bestimmte Einzelheiten im Versicherungsschein festgehalten sind. Grund dafür ist, dass nicht jede Lebensversicherung angekauft werden kann. Normalerweise ist diese Tatsache von der Restlaufzeit und dem aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung abhängig. Demnach werden häufig nur Verträge angekauft, die einen Rückkaufswert von fünftausend Euro haben und die restliche Laufzeit von fünfundzwanzig Jahren nicht überschreiten.

Viele der Versicherungsaufkäufer zahlen auch nur für die Versicherungsverträge gewisser Gesellschaften. Für Versicherungsnehmer, die sich sowieso von ihrer Lebensversicherung trennen möchten oder müssen, ist dieser Markt besonders interessant. Grund dafür ist, dass man bei dem Großteil der Aufkäufer keine Gebühren für die Erstellung eines unverbindlichen Angebots aufwenden muss. Anders als die Versicherungen, bieten einige der Ankäufer ihren Verkäufern an, den Todesfallschutz der Lebensversicherung bestehen zu lassen. In einem Todesfall würde das also bedeuten, dass die Versicherungssumme an den ehemaligen Versicherungsnehmer, die Familie oder die Erben ausgezahlt wird. Von dieser auszuzahlenden Summe sind dann der bereits gezahlte Kaufpreis und die vom Käufer weiterhin gezahlten Prämien schon abgezogen.

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