Aufgepasst beim Abschluss eines Riester- Rente- Vertrags
Die Deutschen haben im vergangenen Jahr etwa 2 ½ Millionen Riester- Verträge abgeschlossen. Man sollte sich jedoch gut auf den Abschluss dieses Altersvorsorgemodells vorbereiten, da man in diesem Bereich sehr genau auf die Leistungsunterschiede achten muss. Eines der grundlegendsten Probleme für den Kunden ist, dass die Anbieter dieser Riester- Verträge nicht dazu verpflichtet sind, dem Kunden die Gesamtkosten für einen solchen Vertrag mitzuteilen. Aus diesem Grund fällt ein Vergleich der Angebote oftmals sehr schwer. Unter der Beachtung einiger Punkte kann man aber größtenteils verhindern, bei dem Abschluss eines solchen Vertrags nicht „auf die Nase zu fallen“. Zum einen sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass man die Abschlusskosten nicht in einem Betrag zahlen muss, sondern diese über die gesamte Laufzeit hinweg verteilt sind. Weiterhin ist beim Abschluss des Vertrags zu beachten, dass die Gebühr für Wechselkosten eine Grenze von 100€ nicht übersteigt. Keinesfalls dürfen diese Kosten prozentual an das angesparte Kapital gebunden sein, da man hierbei einen erheblichen Kostenanstieg zu verzeichnen hätte.
Eine weitere Regel, an der man sich beim Abschluss orientieren kann besagt, dass ein Kunde die Möglichkeit dazu haben sollte, den Riester- Vertrag – ohne die Aufwendung einer Gebühr – eine Zeit lang beitragslos setzen kann. Zu guter Letzt lässt sich dem Kunden eines Riester- Vertrags raten, dass er darauf achten muss, dass falls die Rente im Ruhestand ausgezahlt werden soll, die Kosten für die Auszahlung nicht mehr als 1-2% der Jahresrente betragen.