Die mögliche Altersvorsorge eines Menschen wird normalerweise mit dem Drei-Säulen-Modell dargestellt. Die erste Säule ist staatliche Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Als zweites folgt die erwerbsbasierte Alterssicherung. Damit ist hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge gemeint, es zählt aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dazu. Die dritte und letzte Säule ist die private Altersvorsorge. Dazu zählen Sparpläne, Riester- und Rürup-Rente, Lebensversicherungen sowie Immobilien.
Die erste Säule – die gesetzliche Rente
Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhält jeder Einzahlende. Dies sind zumeist abhängig Beschäftigte. Für die Einzahlung erhält der Einzahlende Rentenpunkte, wobei ein Rentenpunkt der Einzahlung eines Durchschnittsverdieners entspricht. Während der Rentenzeit wird auf der Basis dieser Punkte die Rente ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente, anders als private Versicherungen, nach dem umlagefinanzierten Modell funktioniert, ist für die Höhe der Rentenzahlungen an alle Empfänger die Höhe der Einzahlung zum gleichen Zeitpunkt maßgeblich. Die absolute Höhe der Einzahlungen des Einzelnen über die Lebenszeit sowie die Inflation haben demnach keinen Einfluss auf die an alle Rentner ausgezahlte Summe. Diese ist immer ein prozentualer Anteil des Volkseinkommens. Wächst dieses oder der gesetzlich festgelegte Anteil daran, wächst auch die Rente.
Die zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt zwei Möglichkeiten bei der Betriebsrente. Zum einen kann der Arbeitgeber direkt Geld aufwenden. Dies geschieht durch Einzahlungen in Pensionskassen, Unterstützungskassen, Versicherungen oder Pensionsfonds. Alternativ kann der Arbeitgeber auch eine Direktzusage über die Rentenhöhe machen und eigenständig Rückstellungen bilden. Solche Betriebsrenten, die allein der Arbeitgeber finanziert, verfallen wenn der Arbeitnehmer noch keine 5 Jahre angestellt war oder jünger als 25 Jahre ist. Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen können jederzeit vertraglich getroffen werden.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vornimmt. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze können umgewandelt werden. Diese 4% werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und müssen somit nicht versteuert werden. Sie sind sofort unverfallbar.
Die dritte Säule – private Vorsorge
In diesen Bereich fallen normale private Versicherungen, Immobilien zur Vermietung oder Eigennutzung und die staatlich geförderten Versicherungen. Von diesen ist die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbstständige gedacht. Das angesparte Kapital ist nicht übertragbar.
Anders ist das bei der sogenannten Riester-Rente. Hier muss lediglich die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Falls Ehepartner oder leibliche Kinder einen Riester-Vertrag haben, wird auch die staatliche Förderung auf diese übertragen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Riester-Rente garantiert. Bei zertifizierten Versicherungen dieser Art ist also das eingezahlte Geld selbst dann vorhanden und als Rente auszahlbar, wenn in einen Fonds investiert wurde und dieser im Wert unter die Einzahlsumme fällt. Dafür sind die Kosten bei Riester-Verträgen meist höher als bei normalen Versicherungen derselben Art.
Weitere Informationen zur Vorsorge mit Versicherungen können Sie in entsprechenden Fachbüchern, oder bei Versicherungsmanager online erhalten.
Die Riester- Rente erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Die Rürup- Rente hingegen wird in Deutschland immer seltener zur Altersvorsorge genutzt. Auch die Tatsache, dass die Riester- Rente immer mehr kritisiert wird, kann daran nichts ändern. Die Rürup- Rente brauch sich um diese Art von Kritik keine Sorgen zu machen, da sie nicht so bekannt ist. Sie hat nur einen relativ kleinen Kundenkreis, der sich vor allem aus Selbstständigen und Freiberuflern bildet. Im Gegensatz zur Riester- Rente gibt sich die Rürup- Rente schon damit zufrieden, dass man innerhalb der ersten drei Quartale 190.000 Verträge abschließen konnte. Die Riester- Rente hingegen haben nunmehr rund zehn Millionen Menschen abgeschlossen.
Gründe dafür können unter anderem die Tatsache sein, dass dieses Vorsorgemodell zwar aus einer einfachen Idee besteht, die allerdings auch als sehr starr und streng gilt. Dagegen können auch die Subventionen von seitens des Staates nichts bringen.
Nachdem die Lebensversicherungen in Deutschland immer unbeliebter geworden sind, ist diese Meldung vielleicht mal wieder ein Anreiz, um sich für diesen Weg der Altersvorsorge zu entscheiden. In den letzten Tagen ließen immer mehr Experten verlauten, dass man im nächsten Jahr mit einer höheren Rendite bei Lebensversicherungen rechnen darf. Dieses Jahr lag der Branchendurchschnitt der Überschussbeteiligungen bei rund 4,27 Prozent. Der Anstieg soll im kommenden Jahr ca. 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte betragen. Nach vielen Jahren ohne jegliche Zinserhöhungen, ist dieser Anstieg der Rendite bei Lebensversicherungen wohl auch längst überfällig. Längerfristig gesehen bringt einem Anleger allerdings der Abschluss einer Risikolebensversicherung in Verbindung mit einer Kapitalanlage in Fonds, eine bessere Absicherung und zudem auch eine bessere Rendite.
Am Weltspartag wurde bekannt, dass die Deutschen wieder mehr von ihrem Geld beiseite legen. Das Statistische Bundesamt ließ verlauten, dass die Deutschen im ersten Halbjahr durchschnittlich 170€ pro Monat zurückgelegt haben. Die durchschnittliche Sparquote des verfügbaren Einkommens ist dadurch von 10,5 auf 10,9 Prozent angestiegen. Den Großteil ihres zurückgelegten Kapitals verwenden die Deutschen für die Anlage in Lebensversicherungen und festverzinsliche Wertpapiere. Auch die Investition in das eigene Haus ist hierzulande sehr beliebt. Der Grund für diesen Aufschwung der privaten Altersvorsorge liegt darin, dass fast 16% der deutschen Bevölkerung Angst haben, ihren Lebensstandard im Alter allein nicht mehr halten zu können. Das hat eine Umfrage der Postbank ergeben. Sie haben außerdem herausgefunden, dass fast 43% der Befragten dafür wären, die private Altersvorsorge zur Pflicht zu machen. Sie empfinden zu diesem Zweck die Riester- Rente für eine gute Wahl.
Aber auch die Arbeitgeber werden bei den Ergebnissen dieser Umfrage nicht geschont. Rund 60 Prozent sind dafür, dass die Arbeitgeber ihren Teil zur privaten Altersvorsorge beitragen. Das soll in Form von einer Gewinnbeteiligung vonstatten gehen. Wenn das Unternehmen Gewinne einfährt, sollen Teile davon nicht direkt zu den Arbeitnehmern fließen, sondern direkt in die Altersvorsorge mit eingebunden werden. Sobald das Betreiben einer privaten Altersvorsorge zur Pflicht für den deutschen Bürger wird, lecken sich die privaten Anbieter die Finger nach den Profiten, die sie dadurch einfahren können. Eine bessere Möglichkeit, um den Anreiz nach der Durchführung einer Altersvorsorge, zu verstärken wäre, wenn man den Anleger mit Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten locken würde.
Die Bundesregierung und die deutschen Versicherungsanbieter debattieren momentan darüber, wie man den Kunden Vertriebskosten berechnet. Der Marktanführer Allianz besteht darauf, dem Kunden die Vertriebskosten, für Lebens- und Rentenversicherungen, in einer einmaligen Summe zuschreiben zu lassen. Diesen Vorschlag hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gemacht. Besonders im Bundesarbeitsministerium ist man über diese Empfehlung nicht gerade sehr begeistert. Dieser sofortige Abzug ist beachtlich. Legt ein Kunde eine Summe in Höhe von 100.000€ an, bedeutet das für ihn, dass sofort 6000€ für die Vertriebskosten abgezogen werden. Demnach kann im ersten Jahr nur eine Verzinsung von 94.000€ vorgenommen werden. Über fünf Jahre verteilt, wären es 98.500€. Im ersten Halbjahr diesen Jahres haben Kunden 4,7 Milliarden Euro für diese Einmalbeträge bezahlt.
Einige andere Versicherungsgesellschaften möchten die Vertriebskosten über einige Jahre verteilen. Die Aachen- Münchener Leben möchte die Kosten über fünf Jahre hinweg verteilen. Dadurch berücksichtigen sie die das neue Versicherungsvertragsgesetz, welches diese Verteilung einplant. GDV und Allianz sind hingegen der Meinung diese Vorschrift besitze nur für Policen gegen laufenden Beitrag ihre Gültigkeit. Dadurch soll verhindert werden, dass der Kunde bei einer verfrühten Kündigung des Lebensversicherungsvertrags kaum etwas erstattet bekommt.
Finanzdienstleisters und Fondsanbieters JP Morgan Asset Management macht in seinem Altersvorsorgen- Barometer deutlich, dass sich die Deutschen immer noch nicht genügend um ihre private Altersvorsorge kümmern. Immerhin 90 Prozent (von 2000 Befragten) sind der Meinung, dass die staatliche und die betriebliche Altersvorsorge für einen wohlhabendes Rentenalter nicht ausreicht, allerdings betreiben nur knapp 40% dieser Menschen tatsächlich private Altersvorsorge. Ein Drittel der Menschen behauptet, für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge nicht liquide genug zu sein und fast zwanzig Prozent geben nicht mal eine Antwort auf diese Frage. Auch wenn die Tatsache stimmt, dass dieses Thema sehr langweilig und fad sein kann, ist private Altersvorsorge dennoch ungemein wichtig. Für Menschen, die nur sehr wenig zu diesem Zweck zur Verfügung haben, gibt es die Möglichkeit einen Rürup- oder Riester- Vertrag abzuschließen. Die Beiträge hierfür sind für jeden zu tragen und abgesehen davon werden diese beiden Altersvorsorgemodelle durch den Staat gefördert. Auch die Anlage in Investmentfonds kann eine gute Altersvorsorge bedeuten. Die Umfrage hat außerdem herausgefunden, dass die meisten Menschen sich nicht dazu aufraffen können, sich einmal Gedanken über dieses wichtige Thema zu machen. Das erste Problem ist hierbei, dass viele Menschen sich nicht bewusst machen möchten, dass ihre finanzielle Situation eventuell gar nicht so gut ist, wie sie denken. Ein weiteres Problem ist es, die individuelle Situation zu analysieren und daraus die Schlüsse zu ziehen, welche Vorsorge für den eigenen Geschmack die richtige ist. Nur weil der beste Kumpel mit seiner Altersvorsorge gut dasteht, muss das nicht bedeuten, dass sich diese Vorsorgeform auch für die eigene Person eignet.
Die deutschen Lebensversicherer sollten sich so langsam aber sicher Gedanken darüber machen, wie sie den Kunden ihre Lebensversicherungen wieder schmackhaft machen können. Hauptsächlich sinken aber die Anfragen für die klassische Lebensversicherung. Bei sämtlichen neu abgeschlossenen Verträgen, machte diese Lebensversicherung nur knapp sechzehn Prozent aus. Vor einigen Jahren lag sie mit einem Anteil von 25 Prozent noch sehr weit oben. Mittlerweile allerdings liegt das Interesse der Kunden mehr beim Verkauf von Lebensversicherungen. Das Neukundengeschäft dieser Versicherungsanbieter läuft seit 2002 eher mäßig. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Lebensversicherer noch feiern können. Damals zahlte man durchschnittlich noch knapp über tausend Euro pro Jahr in die Lebensversicherung ein. Heute liegt die Investitionshöhe bei nur noch 683 Euro. Allerdings schwanken diese Zahlen von Bundesland zu Bundesland. Auch die fondsgebundene Lebensversicherung ist auf dem absteigenden Ast. Sie macht mit knapp dreieinhalb Prozent das Ende dieser Skala aus. Fonds sind zum Zwecke der Altersvorsorge ohnehin im Allgemeinen eher unbeliebt.
Wenn man ab 2009 in Aktienfonds investiert, muss man wissen, dass dann die Rendite nicht mehr so groß ausfällt, wie es heute der Fall ist. Grund dafür ist, dass der deutsche Staat die Gewinne mit einer Steuer in Höhe von 25% belegt hat. Rechnet man den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer dazu, kommt man sogar auf 28%. In diesem Moment kommt die Riester Rente ins Spiel. Obwohl sie sich sowieso schon immer größerer Beliebtheit erfreut, kann man ab 2009 auch noch von der Steuerfreiheit der Kursgewinne profitieren.
Hinsichtlich der neuen Steuerauflage wird vermutet, dass die Fondsgebundene Riester-Rente für die Deutschen ab dem übernächsten Jahr noch viel interessanter wird, da diese im Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit deutlich im Vorteil liegen. Demnach profitiert man dann durch den Abschluss einer Riester-Rente nicht nur von den Gewinnen der staatlichen Zulagen, sondern auch die Inanspruchnahme des Cost- Average- Effekts bei fondsgebundenen Sparplänen bietet einige Vorteile. Der Abschluss einer Riester-Rente bedeutet für den Versicherungsnehmer ohnehin kaum ein Risiko, allerdings wird die Sicherheit, die sich dadurch gibt, noch mehr verstärkt.
Wenn man ab 2009 in Aktienfonds investiert, muss man wissen, dass dann die Rendite nicht mehr so groß ausfällt, wie es heute der Fall ist. Grund dafür ist, dass der deutsche Staat die Gewinne mit einer Steuer in Höhe von 25% belegt hat. Rechnet man den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer dazu, kommt man sogar auf 28%. In diesem Moment kommt die Riester Rente ins Spiel. Obwohl sie sich sowieso schon immer größerer Beliebtheit erfreut, kann man ab 2009 auch noch von der Steuerfreiheit der Kursgewinne profitieren.
Hinsichtlich der neuen Steuerauflage wird vermutet, dass die Fondsgebundene Riester-Rente für die Deutschen ab dem übernächsten Jahr noch viel interessanter wird, da diese im Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit deutlich im Vorteil liegen. Demnach profitiert man dann durch den Abschluss einer Riester-Rente nicht nur von den Gewinnen der staatlichen Zulagen, sondern auch die Inanspruchnahme des Cost- Average- Effekts bei fondsgebundenen Sparplänen bietet einige Vorteile. Der Abschluss einer Riester-Rente bedeutet für den Versicherungsnehmer ohnehin kaum ein Risiko, allerdings wird die Sicherheit, die sich dadurch gibt, noch mehr verstärkt.
Sehr viele Deutsche haben sich für das Altersvorsorgemodell Riester-Rente entschieden. Doch die meisten dieser Menschen geben ihr Geld achtlos weg. Die Möglichkeit staatliche Zulagen, Förderungen oder von Steuerersparnissen Gebrauch zumachen, lassen viele aus. Gerade Familien mit Kindern, Singles, Hausfrauen oder Hausmänner könnten hiervon profitieren.
Zum 01. Januar 2005 wurde die Riester-Rente neu überarbeitet. Es wurden Punkte umgeändert, die bisher vielleicht abstoßend gewirkt haben können. Jeder Mensch, der Geld in seine gesetzliche Rente investiert, kann auf einen Zuschuss bei der Riester-Rente bestehen. Diese Tatsache rentiert sich vor allem für die oben genannten Personengruppen.
Diese Förderungen können sich in Form von Zulagen durch den Staat oder durch Steuerersparnisse bezahlt machen. Für alle, die bisher noch keinen Riester- Vertrag abgeschlossen haben, wird es Zeit sich beraten zu lassen und zu prüfen, welche möglichen Förderungen man selbst in Anspruch nehmen kann.