Versicherungen zur Altersvorsorge
Die mögliche Altersvorsorge eines Menschen wird normalerweise mit dem Drei-Säulen-Modell dargestellt. Die erste Säule ist staatliche Altersvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Als zweites folgt die erwerbsbasierte Alterssicherung. Damit ist hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge gemeint, es zählt aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes dazu. Die dritte und letzte Säule ist die private Altersvorsorge. Dazu zählen Sparpläne, Riester- und Rürup-Rente, Lebensversicherungen sowie Immobilien.
Die erste Säule – die gesetzliche Rente
Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung erhält jeder Einzahlende. Dies sind zumeist abhängig Beschäftigte. Für die Einzahlung erhält der Einzahlende Rentenpunkte, wobei ein Rentenpunkt der Einzahlung eines Durchschnittsverdieners entspricht. Während der Rentenzeit wird auf der Basis dieser Punkte die Rente ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente, anders als private Versicherungen, nach dem umlagefinanzierten Modell funktioniert, ist für die Höhe der Rentenzahlungen an alle Empfänger die Höhe der Einzahlung zum gleichen Zeitpunkt maßgeblich. Die absolute Höhe der Einzahlungen des Einzelnen über die Lebenszeit sowie die Inflation haben demnach keinen Einfluss auf die an alle Rentner ausgezahlte Summe. Diese ist immer ein prozentualer Anteil des Volkseinkommens. Wächst dieses oder der gesetzlich festgelegte Anteil daran, wächst auch die Rente.
Die zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge
Es gibt zwei Möglichkeiten bei der Betriebsrente. Zum einen kann der Arbeitgeber direkt Geld aufwenden. Dies geschieht durch Einzahlungen in Pensionskassen, Unterstützungskassen, Versicherungen oder Pensionsfonds. Alternativ kann der Arbeitgeber auch eine Direktzusage über die Rentenhöhe machen und eigenständig Rückstellungen bilden. Solche Betriebsrenten, die allein der Arbeitgeber finanziert, verfallen wenn der Arbeitnehmer noch keine 5 Jahre angestellt war oder jünger als 25 Jahre ist. Für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen können jederzeit vertraglich getroffen werden.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung vornimmt. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze können umgewandelt werden. Diese 4% werden direkt vom Bruttolohn abgezogen und müssen somit nicht versteuert werden. Sie sind sofort unverfallbar.
Die dritte Säule – private Vorsorge
In diesen Bereich fallen normale private Versicherungen, Immobilien zur Vermietung oder Eigennutzung und die staatlich geförderten Versicherungen. Von diesen ist die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbstständige gedacht. Das angesparte Kapital ist nicht übertragbar.
Anders ist das bei der sogenannten Riester-Rente. Hier muss lediglich die staatliche Förderung zurückgezahlt werden. Falls Ehepartner oder leibliche Kinder einen Riester-Vertrag haben, wird auch die staatliche Förderung auf diese übertragen. Das eingezahlte Kapital wird bei der Riester-Rente garantiert. Bei zertifizierten Versicherungen dieser Art ist also das eingezahlte Geld selbst dann vorhanden und als Rente auszahlbar, wenn in einen Fonds investiert wurde und dieser im Wert unter die Einzahlsumme fällt. Dafür sind die Kosten bei Riester-Verträgen meist höher als bei normalen Versicherungen derselben Art.
Weitere Informationen zur Vorsorge mit Versicherungen können Sie in entsprechenden Fachbüchern, oder bei Versicherungsmanager online erhalten.