Müntefering verkündete vor einigen Tagen eine Erhöhung der Rente. Nach drei Jahren ohne eine Rentenerhöhung ist jetzt ein Anstieg von 0,54% zu verzeichnen. Für Menschen die monatlich eine Standardrente von 1000€ würde das eine Steigerung von lächerlichen 5,40€ bedeuten. Er sieht zwar ein, dass die Erhöhung beim ersten Hinsehen nach nur wenig Geld aussieht, allerdings teilt er mit, dass die Belastung der Rentenkassen dadurch um 1,2 Milliarden Euro ansteigt. Korrekterweise sagten die Sozialverbände, dass man dadurch niemals den Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre begleichen könne.
Bei genauerer Betrachtung stellt man fest, dass einem diese Rentenerhöhung sowieso kaum etwas bringt, da gleichzeitig auch die Krankenversicherungsbeiträge erhöht wurden. Durch die Mehrbelastung dieser Beiträge spürt man kaum etwas von der Rentenerhöhung. Der Grund dafür liegt darin, dass die Rentenentwicklung an die Löhne und Beschäftigungen gebunden ist. Da dort in den letzten Jahren eher wenig Erfolge zu verzeichnen waren, mussten auch die Rentner drei Mal hintereinander eine Nullrunde hinnehmen.
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes Hans Jürgen Ahrens erklärte am Donnerstag, dass die AOK “mit einem Bonusangebot von bis zu 600 Euro pro Jahr […] für ihre Mitglieder die neuen Möglichkeiten der ab 1. April geltenden Gesundheitsreform” nutzt. Mittels eines Selbstbehalttarifs, der von Ahrens als einfach und transparent beschrieben wird, sollen sich nun auch für gesunde Mitglieder Vorteile ergeben, in der AOK versichert zu sein. Der Grund dafür liegt darin, dass dieser Selbstbehalttarif sehr einfach funktioniert. Der auserwählte Tarif verändert sich nur dann, wenn der Versicherte ein Rezept verschrieben bekommt oder ins Krankenhaus eingewiesen werden muss. Das finanzielle Risiko, was dabei entstehen kann, schwankt zwischen 50€ und 120€. Geht der AOK-Versicherte zum Arzt, erhält aber kein Rezept, bleibt der Bonus in seinem Umfang erhalten. Verantwortlich dafür ist, dass die AOK immer noch auf die Vorsorge achtet.
Auch durch die Rezepte oder die eventuell nötigen Krankenhausbesuche von Mitversicherten (Kinder, Partner) kann sich der Bonus nicht verringern. Den höchsten Bonus von bis zu 600€ kann man erlangen, wenn man einen monatlichen Verdienst von mehr als 3500€ hat und den Selbstbehalttarif gewählt hat. Das finanzielle Selbstbehaltrisiko liegt für den Versicherten bei höchstens 120€. Den Sinn dafür sieht die AOK darin, dass der Versicherte somit nicht an seiner Gesundheit spart.
Die AOK hat neben diesem Angebot auch noch weitere Prämien- oder Tarifprogramme, die der Versicherte nutzen kann. Der Kern liegt darin, dass die AOK ihre Kunden für ein gesundheitsbewusstes Handeln belohnen möchte. Dadurch kann sie auf lange Sicht mit Sicherheit viel Geld einsparen, wenn ihre Versicherten die Vorsorgetermine regelmäßig wahrnehmen und somit Früherkennungen möglich sind. Auch dafür gibt es bei Abschluss des „AOK-Bonustarifs“ eine Belohnung für die Mitglieder der AOK. Dieser verspricht nämlich neben der Belohnung auch noch einen Grundbonus für regelmäßige Untersuchungen zwecks der Früherkennung einer Krankheit.
Die AOK baut, aufgrund der Möglichkeiten, welche die neue Gesundheitsreform mit sich bringt, weiter aus. Der Abschluss von Rabattverträgen mit Medikamentenherstellern ermöglicht es den Patienten die von Ärzten empfohlene Arzneimitteltherapie zu geringeren Zuzahlungen zu erhalten. Außerdem versprach Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes Ahrens den Ausbau der Versorgungsmöglichkeiten für chronisch Kranke.
Vorgestern (am 14. März 2007) hat die Bundesregierung den Beschluss für die stark umstrittene Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung gefasst. Demzufolge ist es absehbar, dass Kapitalgesellschaften und auch Personalgesellschaften entlastet werden. Der Sinn dieser Reform ist es, dass die Unternehmen wieder mehr Neuinvestitionen vornehmen und außerdem sollen deutsche Unternehmen im weltweiten Steuerwettbewerb entlastet werden. Die Verluste, die bei den Einnahmen für den Staat entstehen liegen im ersten Kassenjahr bei knapp 6,47 Milliarden Euro. In den nächsten drei Jahren betragen die Einnahmeverluste ca. 6,72 Milliarden, 6,80 und 5,27 Milliarden Euro.
Für Kapitalgesellschaften wird unter anderem die Körperschaftssteuer um zehn Prozent auf 15% gesenkt. Dementsprechend verringert sich auch der Solidaritätszuschlag. Sie haben aufgrund der Verringerung der Gewerbesteuer auf 3,5% eine wesentlich geringere Gesamtbelastung. Diese liegt nun bei 29,83 anstatt bei bislang 38,65 Prozent. Personengesellschaften profitieren nun von der Senkung des Spitzensteuersatzes auf 28,25 Prozent. Vorher lag dieser bei knapp 42 Prozent.
Bislang hat man von den Zinsen der Dauerschulden fünfzig Prozent zum Gewinn dazugezogen. Ab 2008 beträgt dieser Zinssatz bei jeglichen Arten von Schuldzinsen nur noch 25%. Wesentlich einfacher als vorher werden auch Dividenden, Zinsen und auch Gewinne der Veräußerung von Geldanlagen mit einer Abgeltungssteuer von 25% bedacht.
Es gibt viele gute Filme, allerdings gibt es auch die, bei denen schon von Vornherein klar ist, dass sie bereits nach wenigen Wochen aus den Kinos verschwunden sind. Wie gut ein Film beim Publikum ankommt, kann man vorher immer sehr schlecht sagen. Aus diesem Grund ist es oftmals ein großes Risiko, was man in Kauf nimmt, wenn man in diese Projekte investiert. Nicht nur Filme, sondern auch Videos, Musik oder PC-Games sind für die Anlage in die so genannten Medienfonds bekannt. Das große Risiko besteht hierbei logischerweise darin, dass man vorher nicht weiß, wie erfolgreich die Produktion ist. Die Anleger können also entweder an dem großen Gewinn durch die Erfolge beteiligt sein oder aber sie machen große Verluste.
Bis zum November des Jahres 2005 waren die Medienfonds als Steuerfonds sehr beliebt. Ihre Investoren profitierten hauptsächlich durch die steuerlichen Vergünstigungen. Nach der Abschaffung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten kann man auch für die Anlage in Medienfonds behaupten, dass man fast nur noch durch die Rendite dieses Fonds Gewinn machen kann. Aufgrund der Undurchschaubarkeit der Medienbranche und damit des Erfolgs dieser Medien, sollte man bei der Anlage in diese Fonds allerdings sehr vorsichtig sein und den Markt gut kennen. Nur weil ein sehr erfolgreiches Buch verfilmt worden ist, muss das nicht gleichzeitig bedeuten, dass auch die Verfilmung große Zuwendung verspricht. Die Anlage in einen Medienfonds bedeutet die Anlage in einen geschlossenen Fonds. Sie werden nur in einer ganz bestimmten Zeichnungsfrist angeboten und sind daher projektbezogen und beschränken sich oftmals nur auf eine Produktion. Der Vorteil der Geldanlage in Medienfonds – vorausgesetzt, man hat in das richtige Projekt investiert - ist, dass man nicht nur von Besuchereinnahmen, sondern auch von sämtlichen Merchandising-Artikeln profitiert. All die Gewinne von den projektbezogenen Artikeln, wie Bettwäsche, Figuren oder Bücher fließen mit in die Rendite ein.
Der europäische Gerichtshof hat in seinem neuesten Urteil festgelegt, dass Aktionäre beim Fiskus nachträglich Gutschriften der Steuern für Wertpapiere aus dem Ausland beantragen können. Die Schätzungen des Bundes der Steuerausfälle, mit denen zu rechnen ist, liegen bei ca 5Mio Euro. Die Richter entschieden, dass die steuerliche Vernachlässigung bei Dividendenzahlungen von Unternehmen aus dem Ausland gegen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU verstößt. Diese steuerliche Benachteiligung wurde bis 2000 ausgeübt. Diese hat sich in der Vereinbarung bemerkbar gemacht, dass eine Steuergutschrift für Gewinnanteile nicht der Einkommenssteuer entspricht und somit ausgeschlossen ist, wenn der Sitz des Unternehmens im Ausland lag.
Die Begründung des Urteils von den EU- Richtern fiel folgendermaßen aus: Diese Vereinbarung beeinträchtige Anleger darin, ihre Ausschüttung von der ausländischen Gesellschaft zu erhalten. Der zweite Teil der Begründung liegt darin, dass diese Unternehmen daran gehindert werden, sich in Deutschland Kapital anzueignen. Zu Nutze machen können sich diese nachträgliche Steuerrückzahlung aber nur die Anleger, deren Steuerbescheide bis 2000 noch nicht rechtsgültig gewesen sind. Das teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz mit.
Die Europäische Zentralbank in Frankfurt ist verantwortlich für den so genannten Leitzins. Diese Bank beobachtet die wirtschaftliche Entwicklung in ganz Europa und anhand dieser Entwicklungen entscheidet sie, ob der Zins gleich bleibt, angehoben odert gesenkt wird.
Aktuell hat die Europäische Zentralbank (Kurz: EZB) den Leitzins von 3,5 Prozent auf 3,75 Prozent angehoben und damit die Inflationsgefahr verringert. Seit Dezember 2005 ist das schon die siebte Zinsbewegung.
Die Begründung für diese ergriffene Maßnahme ihrerseits liegt darin, dass die Ölpreise ansteigen und höhere Abgaben und Steuern verrichtet werden müssen. Für die Bürger hat diese Tatsache allerdings den Nachteil, dass die Rückzahlungen für die Kredite teurer werden. Bei Sparanlagen wie etwa dem Festgeld hingegen, ist eine bessere Verzinsung zu verzeichnen.
Unternehmensführer einer GmbH, die einen großen Einfluss auf das Geschäft und deren Fähigkeiten haben, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Dabei ist es vollkommen egal, ob dieser als Mitinhaber an dieser GmbH beteiligt ist. Das hat nun das Hessische Landessozialgericht entschieden. Zwar wies das Gericht darauf hin, dass Geschäftsführer, die nicht an einem Unternehmen teilhaftig sind, generell als abhängiger Mitarbeiter gelten - womit sie sozialversicherungspflichtig wären, allerdings kann es bei dieser Vereinbarung auch Ausnahmen geben.
Das Gericht legte in diesem Urteilsspruch fest: „Der Geschäftsführer sei zwar rein formal dem Direktionsrecht der Gesellschafter unterworfen gewesen, faktisch habe er aber weder in organisatorischer oder finanzieller noch in administrativer Hinsicht einem Weisungsrecht unterlegen.“ Aus diesem Grund soll der Geschäftsführer eine bedeutsame Wirkung auf die Politik des Unternehmens haben, auch ohne die Beteiligung am Stammkapital. Daraus ergibt sich, dass für ihn keine Sozialversicherungspflicht besteht. Anhand dieses Urteils lässt sich erkennen, dass es wichtig ist, dass man in einem solchen Moment immer den jeweiligen Fall prüfen muss.
Ab dem heutigen Tag gilt in Deutschland die neue Feinstaubverordnung. Aufgrund der noch nicht von den Städten ausgewiesenen Umweltzonen, dürfen aber noch alle Wagen auf den deutschen Straßen gefahren werden. Das Thema Fahrverbot sollte sich aber dennoch jeder Autofahrer zu Herzen nehmen. Grund dafür ist, dass man mit einem Dieselwagen ohne Rußpartikelfilter und mit einem Benziner ohne einen Katalysator nicht in die deutschen Großstädte fahren darf, vorausgesetzt diese Städte weisen diese Umweltzonen aus. Baden-Württemberg will schon bis Juli 2007 die ersten Umweltzonen eingerichtet haben. Weitere Großstädte wie Berlin, Hannover, Köln, Frankfurt, Dresden, München, Freiburg oder Stuttgart sollen folgen. Autofahrer die dann keine gültige Plakette an ihrem Fahrzeug vorweisen können, dürfen dann nicht in diese Umweltzonen einfahren.
Die farbliche Unterteilung dieser Plaketten richtet sich nach den vier Klassen von Fahrzeugen. Autos, die mit einer grünen Plakette gekennzeichnet sind, sind die neuesten und schadstoffärmsten Wagen. Eine rote oder gelbe Plakette bekommen die Fahrzeuge, welche man so gerade eben noch als schadstoffarm bezeichnen kann. Die Wagen, die nicht als schadstoffarm bezeichnet werden können, erhalten gar keine Plakette und können somit nicht in der Umweltzone gefahren werden. Sie bilden somit den vierten Teil der Klassen von Fahrzeugen. Je nach Farbe der Plakette und folglich dem Schadstoffausstoß des Wagens darf das Auto dann in der Umweltzone gefahren werden oder eben nicht. Jede Stadt kann für sich entscheiden, wie groß die jeweilige Umweltzone ist oder wem es gestattet ist dort hineinzufahren. Experten vermuten dabei, dass in manchen Städten jeder Wagen – egal welche Plakette er hat – gefahren werden darf, dass es Abstufungen nach Uhrzeit und Ort gibt und in manchen ausschließlich die Wagen, die eine rote Plakette haben nicht.
Für Autofahrer gibt es, wie oben bereits erwähnt, bislang keine Bestrafungen, da die Umweltzonen noch nicht eingerichtet worden sind. Sobald dies geschehen ist, wird ein Autofahrer für einen Plakettenverstoß vierzig Euro Buße zahlen müssen. Abgesehen von dem Bußgeld wird dem Autohalter auch ein Punkt in Flensburg eingetragen. Die Kosten für die Plakette belaufen sich auf etwa fünf bis zehn Euro. Erhältlich sind sie überall dort, wo Abgas- oder Hauptuntersuchungen durchgeführt werden. Zu diesen Orten gehören etwa der TÜV, die Dekra oder auch andere Sachverständigenorganisationen. Wer bei dieser Untersuchung durchfällt und keine Plakette bekommt, muss sein Auto dementsprechend nachrüsten lassen.